Verein und Vorstand
Krebsberatung Berlin-Brandenburg e. V. – seit 2007 für ambulante Krebsberatung in der Region.
Unser Anliegen
Die Krebsberatung Berlin-Brandenburg e. V. wurde 2007 als gemeinnütziger Verein gegründet und ist im Vereinsregister eingetragen. Ziel des Vereins ist es, die Region Berlin-Brandenburg umfassend mit ambulanter Krebsberatung zu versorgen.
Heute arbeiten fünf Krebsberatungsstellen im Verbund: in Barnim, Dahme-Spreewald, Frankfurt (Oder), Rüdersdorf und Bad Saarow.
Geschäftsführender Vorstand

Mandy Engler
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
KK
Kathrin Klein
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied

Manuel Teterra
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
Unterstützen Sie unsere Arbeit
Spenden und Fördermitgliedschaften sichern Beratungs- und Gruppenangebote.
Förderer und Partner
Wer unsere Arbeit finanziert und mit wem wir zusammenarbeiten.
Unsere Arbeit wird anteilig durch gesetzliche und private Krankenkassen, das Land Brandenburg und die Gemeinde Wandlitz gefördert. Von 2018 bis 2020 unterstützte auch der Landkreis Barnim den Verein. Projektmittel, Spenden, Sponsoring und Fördermitgliedschaften tragen dazu bei, Beratungs- und Gruppenangebote zu sichern.
Sie möchten unsere Arbeit über einen längeren Zeitraum unterstützen? Als Fördermitglied wählen Sie die Höhe Ihres Beitrags selbst. Sie zahlen monatlich, halbjährlich oder jährlich und können jeweils zum Jahresende kündigen.
Sie möchten bei Veranstaltungen helfen oder sich in Ihrer Region für eine weitere Beratungsstelle einsetzen? Dann schreiben Sie uns.
Danksagung
Wir danken allen Spenderinnen und Spendern, Fördermitgliedern und Sponsoren sowie allen Ehrenamtlichen, die uns tatkräftig unterstützen. Unser besonderer Dank gilt:
Sparda-Bank Berlin eG · Klinikum Dahme-Spreewald GmbH · Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH · Elektroanlagen Zepernick GmbH · Gardinen & Kissen Michels · Gemeinde Wandlitz · Sparkasse Barnim · Artegraph GbR · Landkreis Barnim · IMT Medientechnik GmbH · Augenoptik Sachau · EDEKA Alexander Vujanov e. K. · PIKUS Institut für Kommunikation · Pura Natura Wandlitz · sowie den zahlreichen Privatpersonen.
Vernetzt in der Region
Der Verein ist Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft Onkologische Versorgung Brandenburg e. V. (LAGO).
Kooperationspartner
Unsere Beratungsstellen arbeiten direkt mit den Kliniken der Region zusammen.






Jahresberichte
Was wir geleistet haben – zum Nachlesen als PDF.
Satzung
Die Grundlage unserer Vereinsarbeit.
Vereinssatzung „Krebsberatung Berlin-Brandenburg e.V.
§ 1 Name und Sitz
(1) Der Verein führt den Namen „Krebsberatung Berlin-Brandenburg e.V.“.
(2) Sitz des Vereins ist 16348 Wandlitz, Bahnhofsplatz 2.
§ 2 Zweck
(1) Der Zweck des Vereins liegt in der Förderung und der Verbesserung der psychosozialen Versorgung von Menschen mit Krebserkrankungen und deren Angehörigen in Brandenburg und Berlin.
(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch psychosoziale Beratungsprojekte, Beratungsstellen und Informationsveranstaltungen zum Thema Krebs. Der Verein orientiert sich konzeptionell an den Empfehlungen der Fachgesellschaften und den „Leitlinien für ambulante psychosoziale Krebsberatungsstellen“ der Arbeitsgemeinschaft Psychosoziale Onkologie der Deutschen Krebsgesellschaft e.V..
(3) Neben einzelnen Beratungsprojekten und Veranstaltungen wird der bedarfsgerechte Aufbau von ambulanten Krebsberatungsstellen in der Region angestrebt. Dies soll nach Möglichkeit unter Einbeziehung geeigneter Kooperationspartner vor Ort geschehen. Öffentliche Gelder werden wenn möglich in die dauerhafte Finanzierung der Projekte mit eingebunden.
(4) Der Verein „Krebsberatung Berlin-Brandenburg e.V.“ unterstützt die Vernetzung onkologisch und psychoonkologisch Tätiger in der Region und fördert die Fortbildung im Bereich der psychosozialen Onkologie.
(5) Die enge Kooperation mit Selbsthilfegruppen und –verbänden, mit der Landeskrebsgesellschaft in Brandenburg, mit psychoonkologisch und onkologisch tätigen Vereinen und Gruppierungen wird ausdrücklich angestrebt.
(6) Neben der psychosozialen Versorgung von Menschen mit Krebserkrankungen und deren Angehörigen informiert der Verein „Krebsberatung Berlin-Brandenburg e.V.“ über Möglichkeiten von Prävention und Vorsorge von Krebserkrankungen.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins werden nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 5 Finanzierung und Beiträge
(1) Die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Verein durch:
- ggf. Mitgliedsbeiträge
- Geld- und Sachspenden
- Öffentliche Zuschüsse
- Erträge des Vereinsvermögens
- sonstige Zuwendungen
(2) Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben und ist im Januar im Voraus an den Verein zu entrichten. Der Beitrag kann vom Vorstand auf begründeten Antrag hin ganz oder teilweise erlassen werden. Über die Höhe des Mitgliedsbeitrages und seine Änderung entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit. Das Nähere kann in einer Finanzordnung geregelt werden.
§ 6 Mitgliedschaft
(1) Der Verein „Krebsberatung Berlin-Brandenburg e.V.“ hat ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder.
(2) Ordentliches Mitglied des Vereins „Krebsberatung Brandenburg e.V.“ kann jede natürliche Person werden, die bereit ist, die Ziele und Aufgaben des Vereins zu fördern.
(3) Fördermitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die bereit ist die Ziele und Aufgaben des Vereins zu fördern. Fördermitglieder unterstützen die Arbeit des Vereins „Krebsberatung Berlin-Brandenburg e.V.“ durch Beiträge und Spenden. Sie haben kein Stimmrecht.
(4) Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an die Geschäftsstelle des Vereins zu richten.
§ 7 Ende der Mitgliedschaft
(1) Mitgliedschaft endet durch:
- Austritt
- Ausschluss
- Streichung von der Mitgliederliste
- Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen
- Tod
(2) Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung des Austritts an die Geschäftsstelle.
(3) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in erheblichem Maß gegen die Vereinsinteressen oder –ziele verstoßen hat. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit ¾ Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
(4) Der Vorstand kann ein Mitglied von der Mitgliederliste streichen, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung seines Beitrages im Rückstand ist. Zwischen den beiden Zahlungsaufforderungen sowie der dann erfolgenden Streichung muss ein Zeitraum von jeweils mindestens 6 Wochen liegen. Gegen die Streichung von der Mitgliederliste ist die Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig. Bis zur Entscheidung der Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
(5) Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis, unbeschadet des Anspruchs des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Sacheinlagen oder Spenden ist ausgeschlossen.
§ 8 Organe
Die Organe des Vereins sind:
a) Mitgliederversammlung
b) Vorstand
c) Beirat
§ 9 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich von einem Vorstandsmitglied schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 14 Tagen einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen. Sie ist außerdem einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens einem Zehntel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird.
(2) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand, im Verhinderungsfall von einem Vorstandsmitglied allein geleitet.
(3) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
(4) Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet bei der Beschlussfassung die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben dabei außer Betracht.
(5) Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln, zur Änderung des Satzungszwecks eine Mehrheit von vier Fünfteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Die Abstimmung muss schriftlich erfolgen, wenn ein Drittel der bei der jeweiligen Abstimmung anwesenden Mitglieder dies beantragt.
(6) Die von der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse sind unter Angabe des Abstimmungsergebnisses in einem Protokoll niederzulegen, welches der Versammlungsleiter und der Protokollführer unterzeichnen.
§ 10 Aufgaben der Mitgliederversammlung
(1) Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören:
a) Beschlussfassung über die Grundsätze der Arbeit des Vereins „Krebsberatung Berlin-Brandenburg e.V.“
b) Beschlussfassung über Satzungsänderungen soweit dazu nichts anderes geregelt ist (vgl. Abs. 3), über Vereinsordnungen soweit durch die Satzung nicht ausdrücklich einem anderen Vereinsorgan die Beschlussbefugnis zugewiesen wurde und über die Auflösung des Vereins „Krebsberatung Berlin-Brandenburg e.V.“.
c) Wahl der Vorstandsmitglieder
d) Wahl von 2 Kassenprüfern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen
e) Abschließende Entscheidung über den Ausschluss von Mitgliedern
f) Entgegennahme und Genehmigung der Jahresrechnung und des Haushaltsplans
g) Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstands und die Entlastung des Vorstands
(2) Der Vorstand wird ermächtigt, solche Satzungsänderungen, die lediglich redaktioneller Art sind, oder die von einer Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörde zur Auflage gemacht werden, eigenständig vorzunehmen. Über diese Änderungen sind die Mitglieder unverzüglich zu informieren.
§ 11 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung beschließt, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
(2) Stimmberechtigt sind nur volljährige Mitglieder, die mindestens 3 Monate vor der Mitgliederversammlung rechtmäßig in den Verein aufgenommen worden sind und ihre Mitgliedsbeiträge entrichtet haben.
§ 12 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus drei gleichberechtigten Vorstandsmitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt. Der Vorstand wird auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Nach der Amtszeit bleibt der Vorstand bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.
(2) Die Vorstandsmitglieder üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Notwendige Ausgaben sind zu erstatten.
(3) Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtsperiode aus, hat der Vorstand das Recht auf Selbstergänzung durch Berufung eines neuen Vorstandsmitglieds. Die Amtszeit der kooptierten Vorstandsmitglieder endet mit der nächsten Mitgliederversammlung. Diese wählt in dieser Versammlung ein neues Vorstandsmitglied für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds.
(4) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in der Regel in Vorstandssitzungen. Diese werden von einem Vorstandsmitglied (Sitzungsleiter) mit einer Frist von mindestens 3 Wochen schriftlich einberufen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der amtierenden Vorstandsmitglieder anwesend ist. Er beschließt mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Sitzungsleiter. In dringenden Fällen können von einem Vorstandsmitglied Vorstandssitzungen im schriftlichen Umlaufverfahren unter Setzung einer angemessenen Antwortfrist oder durch telefonische Beschlussfassung herbeigeführt werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschließenden Regelung erklären. Die Beschlussfassung ist in der nächsten Vorstandssitzung mit dem Ergebnis der Abstimmung zu protokollieren.
§ 13 Aufgaben des Vorstands
Der Vorstand hat folgende Aufgaben:
(1) Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Für die Erledigung der Verwaltungs- und Kassenaufgaben kann der Vorstand eine Geschäftsstelle einrichten und einen Geschäftsführer bestellen.
(2) Strukturelle und inhaltliche Weiterentwicklung und Qualitätssicherung des Vereins.
§ 14 Beirat
Der Vorstand kann zu einzelnen Themen oder Projekten besonders geeignete Personen in einen Beirat berufen.
§ 15 Mitgliedsbeitrag
Über die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen, über deren Höhe und gegebenenfalls über deren Änderung entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit
§ 16 Auflösung des Vereins
(1) Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung mit ¾ Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
(2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Brandenburgische Krebsgesellschaft e.V., derzeit mit Sitz in Potsdam. Dieser Verein darf das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verwenden.
Wandlitz, den 19.02.2014

